Liebe MitseglerInnen,
Mit Hilfe des Crewvertrags wollen wir euch darauf aufmerksam machen, dass es gewisse Risiken gibt, die mit dem Segelsport zusammenhängen. Außerdem gibt es einige Voraussetzungen für eine sichere Ausübung des Segelsports und für das angenehme Zusammenleben an Bord der Yacht, die unbedingt zu beachten sind. Mit eurer Buchung erklärt ihr euch mit dem Crewvertrag einverstanden. Bitte lest die folgenden Punkte aufmerksam durch.
1. Voraussetzungen der Crewmitglieder
Alle Teilnehmer erklären, dass sie über eine Krankenversicherung verfügen, die im jeweiligen Reiseland und beim Segelsport Gültigkeit besitzt – bitte erkundigt euch vor Reiseantritt bei eurer Krankenversicherung, ob der Versicherungsschutz beim Segeln gegeben ist. Weiterhin versichern die Teilnehmer, mindestens 20 Minuten frei schwimmen zu können und dass für die Teilnahme am Segelsport keine körperlich-medizinischen Bedenken, bzw. Einschränkungen vorliegen. Bei Vorliegen einer Krankheit/Einschränkung ist die Teilnahme im Vorhinein mit dem Hausarzt zu besprechen. Bei Zweifeln an der Segeltauglichkeit ist die Marine Infinite GmbH vor der Buchung zu benachrichtigen. In jedem Fall ist der Skipper zu Beginn des Segeltörns über relevante Krankheiten z.B. Diabetes zu informieren und etwaige Hilfsmaßnahmen sollten erläutert werden.
2. Eigenes Risiko
Die Teilnahme an diesem Törn und allen mit dem Törn zusammenhängenden Aktionen (z.B. Landausflüge) erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Mitsegler werden vor dem Törn in das allgemeine Verhalten an Bord und die Sicherheitsausrüstung eingewiesen. Jeder ist für sich selbst verantwortlich und hat für seine Person die jeweils erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, und zwar sowohl an Bord (z.B. Anlegen der Rettungsweste, persönliche Sicherung an Deck), im Wasser (z.B. Schwimmen, Dinghi fahren, Schnorcheln), als auch am Land (z.B. Klippen springen, Roller/Fahrrad fahren).
Für den Fall, dass der Segeltörn mit einer anderen Sportart kombiniert wird (z.B. Klettern) weisen wir explizit darauf hin, dass diese Aktivitäten nur auf eigene Verantwortung erfolgen. Marine Infinite übernimmt bei diesen Aktivitäten keinerlei Anleitung oder Aufsicht. Der Skipper kann an diesen Unternehmungen teilnehmen, kann Ratschläge geben, ist aber nicht als Übungsleiter an diesen Aktivitäten beteiligt.
3. Gemeinschaftliche Bordkasse
Für die aus dem Segeltörn resultierende Kosten für Verpflegung, Kraftstoff, Hafengebühren, Internet, ggf. Kautionsversicherung, Reinigung und andere laufende Geld- und Sachleistungen wird eine Bordkasse eingerichtet. Sie wird von den Mitseglern zu gleichen Teilen getragen. Wie es alter Seemannsbrauch ist, ist der Skipper an der Bordkasse nicht beteiligt. Die exakte Höhe der Bordkasse variiert von Crew zu Crew und kann u.a. dadurch höher ausfallen, dass gemeinsame Aktivitäten, wie etwa Landausflüge, daraus beglichen werden.
4. Sorge und Haftung der Crew und des Skippers untereinander
Alle Mitglieder der Crew samt Skipper tragen für das Leben an Bord gemeinschaftlich Sorge. Segeln ist ein Gruppensport, der die Aufmerksamkeit jedes Einzelnen für seine Mitsegler verlangt. Jeder Mitsegler achtet selbst auf seine persönliche Sicherheit und trägt bei Bedarf oder nach Anweisung des Skippers eine Rettungsweste und einen Lifebelt.
Es gibt kein generelles Alkoholverbot. Jeder Teilnehmer hat seine subjektive Grenze zu beachten und keine Gefahr für sich oder andere zu schaffen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass sich Wetterbedingungen sehr kurzfristig ändern können. Jedes Crewmitglied muss stets damit rechnen, dass beispielsweise der Ankerplatz in einer Bucht verlassen werden muss, auch nachts. In Ausnahmefällen kann der Skipper den Alkoholkonsum an Bord untersagen.
WICHTIGER HINWEIS: Schäden (Sach- und/oder Personenschäden), die ein Crewmitglied einem anderen Crewmitglied oder dem Skipper zufügt, sind in der Regel nicht über die private Haftpflichtversicherung abgesichert, da es sich beim Segelsport um eine sog. gefahrgeneigte Sportart handelt und eine Haftung in diesem Zusammenhang oftmals von den Versicherungsgesellschaften ausgeschlossen wird. Wir empfehlen daher vorher bei der eigenen Versicherung nachzufragen, ob ein solcher Ausschluss besteht. Sollte das der Fall sein, besteht die Möglichkeit eine sog. Kojenversicherung abzuschließen, welche diese Schäden im Ernstfall reguliert (z.B. bei der Firma Yacht-Pool). Sollten private Gegenstände eines Crewmitglieds/des Skippers von einem anderen Crewmitglied zerstört oder kaputt gemacht werden, so haftet der Verursacher für diesen Schaden selber (in diesem Zusammenhang wird noch einmal auf den obigen Hinweis verwiesen).
5. Aufgaben des Skippers
Der Skipper übernimmt ausschließlich die Aufgabe der Schiffsführung, entsprechend der gebotenen seemännischen Umsicht und die seefahrerische Betreuung der Mitsegler. An Bord ist seinen Anweisungen Folge zu leisten. Er leitet die segeltechnischen Aktivitäten der Mitsegler und vermittelt seemännische Kenntnisse. Dementsprechend kann und soll der Skipper einzelne Mitsegler mit exakt eingegrenzten seemännischen Aufgaben betrauen. Aus diesem Verhalten des Skippers allein kann keine grobe Fahrlässigkeit abgeleitet werden, soweit diese Aufgaben erklärt worden sind und den Mitseglern zugemutet werden können. Zu Beginn des Törns wird ein Mitsegler als Co-Skipper bestimmt, der bei Ausfall des Skippers (Entscheidungsunfähigkeit oder ungewollte Abwesenheit von Bord) seine Rechte und Pflichten übernimmt.
6. Sorge der Crew um die Yacht
Die gesamte Crew hat dafür Sorge zu tragen, dass die Yacht während des Törns in einwandfreiem Zustand bleibt, bzw. bei Schäden sofort, spätestens vor Ende des Törns und vor Abgabe des Bootes, in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird. Nur so findet die nächste Crew die Yacht wieder einwandfrei vor.
7. Haftung für Schäden
Die Crew haftet als Nutzer der Yacht gemeinschaftlich für den Betrieb und das Bewohnen der Yacht. Die Yacht ist seitens des Vercharterers landesüblich haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Kaution für die Yacht enthält eine Selbstbeteiligung der Crew in Höhe von 250,00 €. Die Yacht ist je Törn durch den Skipper mit einer Kautionsversicherung abgesichert. Die Kosten variieren je nach Törn, sollten aber 50,00 € pro Woche und Person nicht überschreiten. Die Kosten werden mit dem Skipper über die Bordkasse direkt abgerechnet.
Bei Schäden, welche nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz herbeigeführt worden sind, ist die Haftungssumme auf die Selbstbeteiligung begrenzt. Zu grober Fahrlässigkeit und Vorsatz siehe Punkt 8 dieses Vertrages.
Der Skipper ist dazu verpflichtet, die Bootsübergabe nach dem Segeltörn (das sog. Check-Out) durchzuführen und die Korrektheit mit seiner Unterschrift am Ende des Übergabeprotokolls zu bestätigen. Der Skipper sollte das Check-Out möglichst durchführen, wenn alle Teilnehmer noch auf dem Boot anwesend sind. So können eventuelle Kautionsschäden aus der gemeinschaftlichen Bordkasse bzw. über die Kautionsversicherung beglichen werden.
WICHTIGER HINWEIS: Falls ein Teilnehmer vor dem Check-Out abreisen muss (z.B. wegen Flugzeit), erklärt er sich damit einverstanden, dass auch bei optisch einwandfreiem Bootszustand eventuelle Schäden bei dem Check-Out aufgedeckt werden können und von der Crew ausgeglichen werden müssen. In einem solchen Fall wird der Schadenausgleich nach dem Törn per Überweisung unter der Crew geregelt.
8. Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz
Die oben genannten Haftungsregelungen der Crew untereinander, des Skippers, bei Yachtschäden, Dritt- und Folgeschäden betreffen die alltäglichen Risiken des Segelsports und sind Voraussetzung für eine unbeschwerte Teilnahme an dem Sport. Die genannten Regelungen gelten nicht, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen. Für solche Schäden haftet der Verursacher persönlich.
9. Haftung für das Dingi / Außenbordmotor
Die Crew haftet gesamtschuldnerisch (also jeweils zu gleichen Teilen) für das Dingi und den Außenbordmotor im Falle des Totalverlustes. Wir weisen darauf hin, dass die Dingis / Außenbordmotoren entweder zu sichern, oder nicht unbeaufsichtigt gelassen werden dürfen.
10. Haftungsbeschränkung / Haftungsausschluss / Versicherungen
Die Unterzeichner schließen – bis auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – jegliche gegenseitige Haftung untereinander aus. Dies gilt für Schäden an Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum der Mitsegler. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die von einer Versicherung getragen werden.
Jeder Mitsegler ist für mitgebrachte Gegenstände wie Kameras, elektronische Geräte jeglicher Art, Mobiltelefone, Brillen etc. selbst verantwortlich. Weiterhin ist die Geltendmachung von Folgeschäden aus der Beteiligung am Segeltörn für Mitsegler und deren Rechtsnachfolger ausgeschlossen.
Die Yacht ist Haftpflicht- und Vollkasko versichert. Die Haftpflichtversicherung deckt Personen- und/oder Sachschäden bis zu einem Gesamtschaden von 3 Millionen Euro. Die Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den maximalen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wurde.
Um seine persönlichen Unfallrisiken abzusichern, sollte jeder Mitsegler seine Haftpflicht-, Unfall-, Kranken- und Reiserücktrittsversicherung zur Teilnahme an dem Segeltörn prüfen lassen.
11. Rücktrittsbedingungen
Bei Rücktritt vom gebuchten Mitsegeltörn fallen folgende Stornogebühren an:
- Bis 90 Tage vor Törnbeginn: 80,00 € pro Person
- 89 bis 30 Tage vor Törnbeginn: 50% des Törnpreises
- Ab 29 Tage vor Törnbeginn oder bei Nichtantritt: 100% des Törnpreises
Bei vorzeitiger Beendigung der Reise durch den Teilnehmer besteht kein Rückzahlungsanspruch.
Führen höhere Gewalt oder besondere Umstände (v.a. die Sicherheit der Crew und des Bootes betreffend) zu einer Verlängerung, Verkürzung oder zu einer Änderung des Reiseverlaufs, so begründet dies keinerlei Ansprüche gegen den Anbieter oder den Skipper. Das gilt auch für ungeplante Liegezeiten in Häfen. Die Mitsegler sind sich bewusst, dass ein Segeltörn und das Mitsegeln keine Reise im Sinne der Gesetze und Bestimmungen für das Reisegewerbe sind.
12. Einhaltung rechtlicher Bestimmungen, Handeln auf eigene Rechnung
Alle Teilnehmer verpflichten sich, die geltenden Gesetze des jeweiligen Reiselandes zu befolgen. Verstöße gegen geltende Gesetze erfolgen auf eigene Verantwortung.
13. Anzuwendendes Recht
Die Yacht führt unter deutscher Flagge, und es gilt deutsches Recht.
14. Gültigkeit
Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die anderen Teile wirksam. Unwirksame Teile sollen gemäß dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung geregelt werden.
Zahlung
Die Anzahlung von 50% der Kojen-Chartergebühr ist spätestens 7 Tage nach der Anmeldung fällig. Die Restzahlung von 50% ist bis 4 Wochen vor Törnbeginn auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: Marine Infinite GmbH
IBAN: DE48 7609 0400 0000 4419 53
Bank: Evenordbank Nürnberg
BIC: GENODEF1N03
Sollte nach diesem Zeitraum kein Geldeingang erfolgt sein, behalten wir uns vor, den Platz an einen Interessenten auf der Warteliste zu vergeben.
Teilnahmebedingungen
Alle aus dem Crewvertrag resultierenden Rechte und Pflichten werde ich mit dem Skipper und den anderen Crewmitgliedern gemeinsam tragen. Alle Crewmitglieder verzichten wechselseitig auf alle Ansprüche, die sich gegeneinander im Zusammenhang mit der Schiffsführung oder aus deren Anlass ergeben, soweit diese Ansprüche nicht durch eine Versicherung abgedeckt werden.
Jeder Mitfahrer tritt die Fahrt auf eigenes Risiko an. Eine Kostenerstattung bei Rücktritt vom Törn ist nicht möglich. Eine Ersatzperson wird (außer bei Flugreisen) akzeptiert. Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.
Die Teilnahmebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie verbindlich an.
Mir ist bekannt und ich akzeptiere, dass aus der Benutzung des Schiffes weitere Kosten entstehen.
Bitte senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung an booking@marine-infinite.com
















