Photovoltaikanlagen, Solarpaneele, Wechselrichter, das benötigte Zubehör, die Montage und die Versandkosten sind ab sofort gemäß § 12 Absatz 3 des Jahressteuergesetzes (JStG) und des Umsatzsteuergesetzes (UStG) mehrwertsteuerbefreit! Hier finden Sie alle Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

Am 01.01.2023 trat in Deutschland die Neuerung des Jahressteuergesetzes (JstG) in Kraft. Darin wird die Förderung zum Ausbau regenerativer Energie neu geregelt. Ein Jahr später folgte die Steuerbefreiung auch in Österreich.

 

Beinhaltet folgende Produkte und Serviceleistungen:

Ab sofort verzichten der deutsche und österreichische Fiskus für noch unbestimmte Zeit auf die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% bzw. 20% in Österreich bei folgenden Stromerzeugungs- und Speicherlösungen und Serviceleistungen:

• Solarmodule
• Wechselrichter und andere elektronische Steuerungskomponenten
• Stromspeicher und Batterien
• Komplettpaket aus oben genannten Teilen
• Komponenten
• Installation und Montagearbeiten
• Versandkosten
• Auch bei nachträglicher Anschaffung bei bestehenden Anlagen
• Sowie Austausch und Reparatur bereits vorhandener Anlagen

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

 Der Betrieb und die Installation müssen erfolgreich in Deutschland/Österreich erfolgen / die Rechnungs- und Lieferadresse muss in Deutschland/Österreich sein. Ein Verkauf mit 0% MwSt. in andere Länder ist nicht möglich.

 Die Nutzung gilt nur für Privathaushalte (teilweise auch öffentlich). Dabei umfasst die private Nutzung das Wohnumfeld, Balkone, Gärten, Garagen, Gartenschuppen, Zäune und sogar wenig bzw. gar nicht bewegte Wohnmobile oder Boote.

 Die Gesamtleistung der Anlage liegt unter 30 kWp (dies betrifft Anlagen mit mehr als 75 Modulen).

 Für Lieferungen nach Österreich gelten die Bedingungen des Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen gemäß § 28 Abs. 62 UstG 1994. Die Engpassleistung der Anlage darf nicht 35 kWp nicht übersteigen und die PV-Anlage muss auf einem Gebäude betrieben werden, das entweder Wohnzwecken dient oder von Körperschaften öffentlichen Rechts bzw. Körperschaften/Personenvereinigungen/Vermögensmassen mit gemeinnützigem, mildtätigem oder kirchlichem Zweck genutzt wird.

 

Wie bestelle ich Solarmodule zu 0% Steuer auf marine-infinite.com?

Für die Steuerbefreiung qualifizierte Artikel erkennen Sie am Preis-Hinweis 0% MwSt. und können sich so ganz einfach Ihren mehrwertsteuerbefreiten Warenkorb zusammenstellen. Liegen die oben genannten Voraussetzungen nicht vor, erklären Sie sich mit der nachträglichen Rechnungsstellung der zu wenig entrichteten Umsatzsteuer einverstanden. Die steuerliche Nachweispflicht liegt hier in Ihren Händen!

Leider können wir ausschließlich den ganzen Warenkorb von der Steuer befreien. Wenn Sie noch andere Artikel bei uns kaufen möchten, die nicht unter die Steuerbefreiung nach JStG 2022 fallen, tätigen Sie bitte eine zweite Online-Bestellung, um von der Reduzierung zu profitieren! Bevor Sie den Kauf abschließen, bestätigen Sie bitte durch Setzen eines Häkchens ausdrücklich, dass die oben genannten Voraussetzungen für Ihren Kauf zutreffen.